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Nominierung und Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle bäuerlichen oder gewerblichen Betriebe, die in den  Prämierungen der Bundesländer als Beste ihrer Kategorie hervorgegangen sind und die Teilnahmekriterien erfüllen. Die Nominierung erfolgt durch die Landesverantwortlichen.

 

Die Termine der Landesprämierungen finden Sie unter Aktuelles.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren zuständigen Landesverantwortlichen – siehe Kontakt.

Teilnahmekriterien

Für alle Kategorien gilt, dass die Rohstoffe ausschließlich aus Österreich stammen müssen. Das bedeutet, dass sowohl die Verarbeitung als auch die Fertigstellung in Österreich durchgeführt werden müssen. Außerdem muss jedes eingereichte Produkt den gesetzlichen Standards inklusive der Bezeichnungsvorschriften entsprechen.

Die Teilnahmevoraussetzungen im Überblick:

  • Prämiertes Produkt
  • Österreichischer Rohstoff (vermehrt eigene Produktion), eigene Verarbeitung
  • Bäuerlicher oder gewerblicher Betrieb (definierte Produktionsmenge – Mindestmenge und Maximalmenge)
  • Verpflichtung der Teilnehmer zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  • Bakteriologisches Untersuchungszeugnis für Käse- und Fischprodukte  
  • Pro Bundesland können bis zu drei Produkte pro Unterkategorie für die Bundesprämierung nominiert werden
  • Pro Unterkategorie müssen mind. 3 Bundesländer Produkte nominieren damit ein Bundessieger gekürt wird