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Datenschutzrecht NEU – Was Direktvermarktende wissen müssen

Ab 25. Mai 2018 gelten neue Vorschriften für den Datenschutz. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung und das neue österreichische Datenschutzgesetz sehen umfangreiche Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und eine Ausweitung der Rechte der betroffenen Personen vor. Außerdem sind Verstöße gegen die Vorschriften mit Strafen bedroht.  
 
Wen betreffen die neuen Vorschriften?
Die Vorschriften gelten für all jene, die personenbezogene Daten verarbeiten. Es spielt dabei keine Rolle, ob dies durch eine elektronische Datenverarbeitung oder mittels einer strukturierten Papierdatei erfolgt. Nur die rein private Datenverarbeitung im Rahmen persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ist von den Bestimmungen ausgenommen. Damit fallen auch Landwirte, insbesondere Direktvermarkter und Urlaub am Bauernhof Betriebe sowie Vereine und Verbände, unter die neuen Bestimmungen.
 
Wer den neuen Vorschriften unterliegt, hat nachzuweisen, dass er die Daten rechtmäßig und für zulässige Zwecke verarbeitet. Die Verarbeitung muss auf das notwendige Maß beschränkt sein, sachlich richtig, vollständig und auf neuestem Stand. Werden die Daten nicht mehr benötigt, sind sie zu löschen. Außerdem hat der Verantwortliche die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, welches er auf Anfrage der Datenschutzbehörde vorzulegen hat.
Ein Muster für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der Datenschutz-Grundverordnung für Direktvermarkter steht Ihnen auf der Homepage der LK Österreich als Download zur Verfügung!  

Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann die Datenschutzbehörde Geldstrafen verhängen. Sie hat außerdem die Befugnis die Räume des Datenverarbeiters zu betreten, seine EDV-Anlagen in Betrieb zu setzen und Kopien von Datenträgern herzustellen. Der Datenverarbeiter haftet darüber hinaus zivilrechtlich gegenüber der Person, deren personenbezogene Daten er verarbeitet hat, wenn dieser dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.

Ausführliche Informationen und Muster von Verarbeitungsverzeichnissen für Direktvermarkter und Vereine können Sie auf lk-online nachlesen, bzw. downloaden.

Kursangebot
Darüber hinaus bietet das Ländliche Fortbildungsinstitut der Landwirtschaftskammer Oberösterreich folgende Bildungsveranstaltung an:
Webinar - Informieren von zu Hause aus:
Sie haben die Möglichkeit, sich von zu Hause aus zu informieren:
Webinar-Datenschutz am 25.4.2018 von 13.30 - 15 Uhr
Hier kommen Sie zur Einladung und Anmeldung.
Die Anmeldung ist bis 23. April 2018 möglich.



Fotocredits: APV Stinglmayr

AutorIn: LFI und LK Österreich